Der Gemeinderat der
Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden Süd2“ in der
Gemeinde Elbe-Parey südlich der Ortschaft Hohenseeden nahe der B1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
beinhaltet die Flurstücke 68, 49/3, 49/5, 35/1, 53/1, 60/1, 99/64, 75/1, 67/1,
60/1, 61/1, 75/1, 52/2, 52/3, 50/1 und 52/4 der Flur 5 in der Gemarkung
Hohenseeden. Gleichzeitig wird die Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).
Die Kosten trägt
der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher
Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag
abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.