Der Gemeinderat der
Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden Süd1“ in der
Gemeinde Elbe-Parey südlich der Ortschaft Hohenseeden nahe der B1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
beinhaltet die Flurstücke 12, 3/1, 3/2, 7, 95/4, 96/4, 84/4, 10005, 104/16,
35/1, 10015, 105/16, 10004, 21/1, 21/2, 10019, 34/1, 49/6 und 10017 der Flur 5
in der Gemarkung Hohenseeden. Gleichzeitig wird
die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet
(Parallelverfahren).
Die Kosten trägt
der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher
Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag
abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.