Der Gemeinderat der
Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden Nord“ in der
Gemeinde Elbe-Parey nord-westlich der Ortschaft Hohenseeden an der L54. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
beinhaltet die Flurstücke 4/2, 4/1, 201/3, 257/2, 256/2, 2/5 und 229/1 der Flur
2, sowie die Flurstücke 149/44, 312/44, 10075, 10073, 10069, 10071, 10067,
10065, 10076, 243/36, 242/36, 10072, 247/36, 248/36, 249/36, 250/36, 36/4,
36/5, 10070, 10068, 10066, 33/1, 10074, 26/1, 325/23 und 328/19 der Flur 1 in
der Gemarkung Hohenseeden. Gleichzeitig wird die
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet
(Parallelverfahren).
Die Kosten trägt
der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher
Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag
abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.