Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Elbe-Parey gemäß § 118 KVG LSA
Vorlage
BV/254/2019-2024
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat beschließt nach § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG den geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 38.699.932,78 €. Der Jahresfehlbetrag von 310.330,14 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs.1 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses überführt. Der Jahresüberschuss von 40.432,05 € im außerordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 4 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses überführt.

 

Der Gemeinderat erteilt der Bürgermeisterin nach § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 die Entlastung.