Der Gemeinderat der
Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden Brückengraben 3“ in
der Gemeinde Elbe-Parey nördlich der Ortschaft Hohenseeden an der L54 eine Freiflächen-Photovoltaikanlage
zu errichten. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 2/6, 6/2, 2/4, 13/1, 11/1, 190/4, 6/1,
8/1 und 15/1 der Flur 2 in der Gemarkung Hohenseeden. Gleichzeitig wird die
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet
(Parallelverfahren).
Die Kosten trägt
der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher
Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag
abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.