Der Gemeinderat der
Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden Brückengraben 2“ in
der Gemeinde Elbe-Parey nördlich der Ortschaft Hohenseeden zwischen der B1 und
der L54 in Verlängerung der Güsener Straße eine Freiflächen-Photovoltaikanlage
zu errichten. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 141/85, 112/92, 81/1, 111/92, 85/2,
92/1, 133/85, 139/85, 138/85, 140/85 und 85/1 der Flur 2, sowie die Flurstücke
193/12, 223/12, 8/3, 198/12, 15/1, 8/4, 8/1 und 12/1 der Flur 3 in der
Gemarkung Hohenseeden. Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).
Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.