Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Elbe-Parey gemäß § 118 KVG LSA
Vorlage
BV/026/2024
Art
Beschlussvorlage
Der Gemeinderat beschließt nach § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 41.866.430,55 €. Der Jahresüberschuss von 224.700,28 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs.1 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses überführt. Der Jahresüberschuss von 136.893,77 € im außerordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 4 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses überführt.
Der Gemeinderat erteilt der Bürgermeisterin nach § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung