Der Gemeinderat der
Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden Brückengraben 1“ in
der Gemeinde Elbe-Parey nördlich der Ortschaft Hohenseeden zwischen der B1 und
der L54 eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
beinhaltet die Flurstücke 50/1, 150/67, 43/1, 123/67, 37/5, 37/13, 34, 37/4,
48/1, 37/7, 46/1, 37/12, 46/2, 53/1, 62/1, 37/9, 37/8, 56/1 und 37/6 der Flur
2, sowie die Flurstücke 28/4, 62/4, 62/5, 26/3, 39/1, 43/1, 25/2, 63/2, 36/1,
47/1, 62/1, 47/3, 62/3, 53/1 und 33/1der Flur 3 in der Gemarkung Hohenseeden.
Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey
eingeleitet (Parallelverfahren).
Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.