Der Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Güsen-Bergzower Weg2“ in der Gemeinde Elbe-Parey nördlich der Ortschaft Güsen entlang des Bergzower Weges. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 34, 35, 41/1, 43/1, 45, 46, 62/1, 63/1, 65, 71/1, 71/2, 74/1, 79/1, 82/1, 82/2 und 84/1 der Flur 4 in der Gemarkung Güsen, sowie die Flurstücke 143/45, 163/43, 175/44, 177/44, 178/44, 181/43, 182/43, 183/43, 186/43, 187/43, 188/43, 189/43, 190/43, 191/44, 192/43, 193/43, 43/1, 45/3 und 46/1 der Flur 7 in der Gemarkung Bergzow. Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).
Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung