Der Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Güsen-Bergzower Weg1“ in der Gemeinde Elbe-Parey nördlich der Ortschaft Güsen entlang des Bergzower Weges. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 10053, 10055, 10057, 10059, 20/1, 22, 23, 24, 26/1, 39/1, 39/2, 39/3, 479/56, 539/39, 540/39, 58/2, 58/3, 647/25, 649/25, 708/47, 76/6, 79/1 und 91 der Flur 3 in der Gemarkung Güsen. Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).
Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.