Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Elbe-Parey gemäß § 118 KVG LSA
Vorlage
BV/213/2019-2024
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat beschließt nach § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG den geprüften Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 40.167.018,13 €. Der Jahresüberschuss von 488.014,90 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. §23 Abs.1 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses überführt. Der Jahresüberschuss von 54.484,48 € im außerordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 4 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses überführt.

 

Der Gemeinderat erteilt der Bürgermeisterin nach § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 die Entlastung.