Betreff
Anwendung des Erlasses vom 22. April 2022 zu den Erleichterungen zur beschleunigten Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse
Vorlage
BV/175/2019-2024
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat nimmt die Anpassung des Umsetzungsplanes für die verkürzten Jahresabschlüsse 2017 bis 2020 zur Kenntnis und beschließt die Anwendung des Erlasses Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2021 vom 22. April 2022 in Ergänzung des Runderlasses vom 15. Oktober 2020.