Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Elbe-Parey gemäß § 118 KVG LSA
Vorlage
BV/172/2019-2024
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat beschließt nach § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG den geprüften Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 41.218.271,14 €. Der Jahresüberschuss von 762.182,10 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. §23 Abs.1 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses überführt. Der Jahresüberschuss von 37.755,59 € im außerordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 4 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses überführt.

 

Der Gemeinderat erteilt der Bürgermeisterin nach § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 die Entlastung.