Beschluss: empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Ortschaftsrat Bergzow empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey, die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark-Bergzow-Ost“ in der Gemeinde Elbe-Parey Ortschaft Bergzow zu beschließen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 59/11 der Flur 3 und 8/1, 16/ 1 - 5, 80/1, 81/2, 83, 85/ 1 – 3, 87, 88/1, 178/81, 182/79, 192/81, 193/85, 194/85 der Flur 4 in der Gemarkung Bergzow Gleichzeitig wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).

 

Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.

 


Dr. Ringwelski erläutert kurz den Sinn des Aufstellungsbeschlusses.

Frau Golz beschreibt weitere Details.

Herr Jan Schröder von der Firma Notus Energy hält einen Vortrag über die beabsichtigte Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage östlich der Ortslage Bergzow.