Sitzung: 07.06.2022 Gemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/174/2019-2024
Der Gemeinderat beschließt nach § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG den geprüften Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 40.290.578,11 €. Der Jahresüberschuss von 99.678,14 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. §23 Abs.1 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses überführt. Der Jahresüberschuss von 148.119,57 € im außerordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 4 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses überführt.
Der Gemeinderat erteilt der Bürgermeisterin nach § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 die Entlastung.
Es gibt keine weiteren Nachfragen.
Frau Schröder stellt den Beschluss zur Abstimmung, der mit 18 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen wird.