Sitzung: 07.06.2022 Gemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/172/2019-2024
Der Gemeinderat beschließt nach § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG den geprüften Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 41.218.271,14 €. Der Jahresüberschuss von 762.182,10 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. §23 Abs.1 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses überführt. Der Jahresüberschuss von 37.755,59 € im außerordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 4 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses überführt.
Der Gemeinderat erteilt der Bürgermeisterin nach § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 die Entlastung.
Frau Schröder übergibt hierzu das Wort an die Kämmerin Frau Müller. Frau Müller möchte sich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ines Fischer bedanken, die im Rahmen einer Krankheitsvertretung in der Kämmerei ausgeholfen und durch ihren Einsatz wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Jahresabschlüsse erstellt werden konnten.
Frau Golz gibt hierzu kurze Erläuterungen. Es gibt keine weiteren Nachfragen.
Frau Schröder stellt den Beschluss zur Abstimmung, der einstimmig mit 18 Ja-Stimmen beschlossen wird.