Beschluss: empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey den Willen zur Veräußerung von 3 unvermessenen Teilflächen des Grundstücks Gemarkung Bergzow, Flur 3, Flurstück 10040 mit jeweils ca. 1.150 m² zu bekunden. Der Mindestkaufpreis je Teilfläche beträgt 46.000,00 €.

 

Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot im Bieterverfahren. Eine Bauverpflichtung von 2 Jahren soll Bestandteil der Kaufverträge werden. Eine 10-jährige Mehrerlösklausel soll Bestandteil der Kaufverträge werden. Alle anfallenden Kosten sind durch die Käufer zu tragen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung der Gemeinde vorzunehmen.

 


Frau Golz ruft den Beschlussvorschlag zur Beratung auf und erläutert hierzu den Sachverhalt. Das Grundstück wurde im Rahmen der Überarbeitung der Innenbereichssatzung in den Innenbereich aufgenommen. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von rund 4.000 m² und es liegt ein Kaufinteresse vor. Ein Verkauf des Grundstückes an nur einen Interessenten soll nicht erfolgen. So wurde das Grundstück in drei Flächen geteilt und diese sollen im Bieterverfahren zum Höchstgebot veräußert werden. Der OR Bergzow hat sich dazu beraten und der Aufteilung des Grundstückes zugestimmt. Der Kaufpreis für Bauland wird mit 40,00 €/m² festgelegt. Nachfragen beantwortet die Bürgermeisterin.

 

Frau Golz stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung, der mit 8 Ja-Stimmen einstimmig zur Beschlussfassung an den Gemeinderat weitergeleitet wird.