Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden Brückengraben 2“ in der Gemeinde Elbe-Parey nördlich der Ortschaft Hohenseeden zwischen der B1 und der L54 in Verlängerung der Güsener Straße eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 141/85, 112/92, 81/1, 111/92, 85/2, 92/1, 133/85, 139/85, 138/85, 140/85 und 85/1 der Flur 2, sowie die Flurstücke 193/12, 223/12, 8/3, 198/12, 15/1, 8/4, 8/1 und 12/1 der Flur 3 in der Gemarkung Hohenseeden. Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).

 

Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.


Der Beschluss wird zur Beratung aufgerufen. Nachfragen beantwortet die Bürgermeisterin.

 

Herr Dr. Ringwelski stellt den Beschluss zur Abstimmung, der mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen wird.