Der Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Güsen-Bergzower Weg2“ in der Gemeinde Elbe-Parey nördlich der Ortschaft Güsen entlang des Bergzower Weges. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 34, 35, 41/1, 43/1, 45, 46, 62/1, 63/1, 65, 71/1, 71/2, 74/1, 79/1, 82/1, 82/2 und 84/1 der Flur 4 in der Gemarkung Güsen, sowie die Flurstücke 143/45, 163/43, 175/44, 177/44, 178/44, 181/43, 182/43, 183/43, 186/43, 187/43, 188/43, 189/43, 190/43, 191/44, 192/43, 193/43, 43/1, 45/3 und 46/1 der Flur 7 in der Gemarkung Bergzow. Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).

 

Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung. 


Herr Schulze-Wext ist zu diesem Tagesordnungspunkt vom Mitwirkungsverbot betroffen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Dr. Ringwelski ruft den Beschluss zur Beratung auf und informiert über die Abstimmungen in den Ortschaftsräten und Ausschüssen. Es werden keine weiteren Nachfragen gestellt. Der Ortschaftsrat Bergzow lehnt dieses Vorhaben ab.

 

Herr Dr. Ringwelski stellt den Beschluss zur Abstimmung, der mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und 1 Mitwirkungsverbot mehrheitlich beschlossen wird.