Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey beschließt das Ergebnis der Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplans „Elbauen-Campingpark Parey“ in der Fassung vom September 2024. 


Herr Thomas ist zu den Tagesordnungspunkten 16 bis 19 vom Mitwirkungsverbot betroffen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Dr. Ringwelski ruft den Beschluss zur Beratung auf.

 

Frage des Einwohners aus Parey in der Einwohnerfragestunde: Es besteht ein Problem mit der Auslegung des B-Planes. Er kann nicht verstehen, warum ausgerechnet sein Grundstück Teil dieses B-Planes geworden ist. Er möchte, dass sein Grundstück aus diesem B-Plan genommen wird.

 

Die in der Einwohnerfragestunde durch einen Einwohner aus Parey gestellten Fragen werden durch das mit der Durchführung des B-Planes beauftragten Planungsbüros beantwortet. Die Mitarbeiterin des Planungsbüros erklärt, warum die Fläche im B-Plan aufgenommen wurde. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Mischbaufläche ausgewiesen und daraus kann sowohl Wohngebiet als auch Mischbaugebiet entwickelt werden. Der FNP ist die vorbereitende Ebene, mit den B-Plan wird die verbindliche Ebene hergestellt. In der vorhandenen Nutzung handelt es sich hier hauptsächlich um eine Wohnbaunutzung und nebendran soll ebenfalls in erster Linie Wohnen entstehen, wodurch diese Fläche in den B-Plan aufgenommen wurde. Ziel ist es für die Gemeinde, diese Flächen städtebaulich im Sinne der Gemeinde zu sichern. Der Bestand des Grundstückes des Fragenden ist dadurch in keinster Weise gefährdet. Es ist für Wohnraum als auch nicht störendes Gewerbe festgesetzt. Würde diese Fläche ausgelassen, könnte nicht sinnvoll städtebaulich agiert werden. Es soll die Erschließung und der Lärmschutz auf der gesamten Fläche gesichert werden.

 

Nachfragen beantwortet die Bürgermeisterin.

 

Herr Dr. Ringwelski stellt den Beschluss zur Abstimmung, der mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung und 1 Mitwirkungsverbot mehrheitlich beschlossen wird.