Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Gemeinderat beschließt nach § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 41.866.430,55 €. Der Jahresüberschuss von 224.700,28 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs.1 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses überführt. Der Jahresüberschuss von 136.893,77 € im außerordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 4 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses überführt.

 

Der Gemeinderat erteilt der Bürgermeisterin nach § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung 


Herr Dr. Ringwelski ruft den Beschluss zur Beratung auf. Frau Golz zeigt ihr Mitwirkungsverbot an und nimmt in der Besucherreihe Platz.

 

Herr Dr. Ringwelski informiert über die Eckpunkte zum Jahresabschluss 2022. Es werden keine weiteren Nachfragen gestellt.

 

Herr Dr. Ringwelski stellt den Beschluss zur Abstimmung, der mit 15 Ja-Stimmen und 1 Mitwirkungsverbot einstimmig beschlossen wird.