Beschluss: empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Gemeinderat beschließt nach § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 41.866.430,55 €. Der Jahresüberschuss von 224.700,28 € im ordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs.1 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses überführt. Der Jahresüberschuss von 136.893,77 € im außerordentlichen Ergebnis wird gemäß § 22 Satz 1 i. V. m. § 23 Abs. 4 KomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses überführt.

 

Der Gemeinderat erteilt der Bürgermeisterin nach § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung 


Frau Golz ruft den Beschluss zum Jahresabschluss für das Jahr 2022 zur Beratung auf und übergibt das Wort an die Kämmerin, Frau Müller. Frau Müller gibt nähere Erläuterungen zum Jahresabschluss.

Frau Golz zeigt bei der Abstimmung ihr Mitwirkungsverbot an.

 

Frau Golz stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung, der mit Ja-Stimmen und 8 Ja-Stimmen und 1 Mitwirkungsverbot einstimmig zur Beschlussfassung an den Gemeinderat weitergeleitet wird.