Die Mitglieder des Gemeinderates Christoph Held, Daniel Richter und Thomas Krischker werden durch die Bürgermeisterin auf die ihnen nach §§ 32 und 33 KVG LSA obliegenden Pflichten und auf die Regelungen zur Haftung gem. § 34 KVG LSA hingewiesen. Dieser Hinweis ist durch Unterschrift der Gemeinderäte aktenkundig gemacht worden.