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TOP Ö 3: Informationen der Bürgermeisterin/Hinweis auf die obliegenden Pflichten und Regelungen zur Haftung gemäß KVG LSA

Sitzung: 09.07.2024 Ortschaftsrat Bergzow

 

 


In der konstituierenden Sitzung werden die Mitglieder des Ortschaftsrates durch die Bürgermeisterin auf die ihnen nach den §§ 32, 33 KVG LSA obliegenden Pflichten und auf die Regelungen zur Haftung gemäß § 34 KVG LSA hingewiesen. Dieser Hinweis ist durch Unterschrift der Ortschaftsräte aktenkundig gemacht worden.


 

  •  Letzte Änderung: 11.11.2025 17:01:05
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