Beschluss: empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden West2“ in der Gemeinde Elbe-Parey westlich der Ortschaft Hohenseeden an der B1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 99/6, 98/6, 6/1, 95/6, 8/1, 10/1, 13/1, 15/1, 17/2, 17/1, 18, 19, 20, 21/1, 21/2, 21/3, 5, 22, 89/21, 23/1, 92/21 und 94/21 der Flur 6 in der Gemarkung Hohenseeden. Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).

 

Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.