Sitzung: 02.04.2024 Hauptausschuss
Beschluss: empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Gemeinderat der
Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden West2“ in der
Gemeinde Elbe-Parey westlich der Ortschaft Hohenseeden an der B1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
beinhaltet die Flurstücke 99/6, 98/6, 6/1, 95/6, 8/1, 10/1, 13/1, 15/1, 17/2,
17/1, 18, 19, 20, 21/1, 21/2, 21/3, 5, 22, 89/21, 23/1, 92/21 und 94/21 der
Flur 6 in der Gemarkung Hohenseeden. Gleichzeitig
wird die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet
(Parallelverfahren).
Die Kosten trägt
der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher
Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag
abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.