Sitzung: 02.04.2024 Hauptausschuss
Beschluss: nicht empfohlen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Gemeinderat der
Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hohenseeden West1“ in der
Gemeinde Elbe-Parey westlich der Ortschaft Hohenseeden an der B1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
beinhaltet die Flurstücke 23/1, 23/2, 25/1, 27/1, 118/29, 117/29, 116/29,
115/29, 32/1, 36, 2/1, 3/1, 5, 22, 144/24, 119/31, 120/31 und 33/1 der Flur 6,
sowie das Flurstück 98/1 der Flur 1 in der Gemarkung Hohenseeden. Gleichzeitig wird die Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).
Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.