Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Solarpark-Güsen“ in der Gemeinde Elbe-Parey östlich der Ortschaft Güsen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 16/4, 12/2, 7/1, 5/1, 230/35, 36, 37/1, 40/1 und 43/1 der Flur 5 in der Gemarkung Güsen. Gleichzeitig wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).

 

Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.


Frau Schröder ruft die Beschlussvorlage zur Beratung auf und erläutert die Vorberatungsergebnisse. Seit Mai sind die verschiedenen Gremien mit der Beratung dieses Sachverhaltes befasst. Alle Kriterien sind ausführlich besprochen und diskutiert worden. Sie fragt nach, ob es noch Nachfragen oder Anmerkungen gibt.

Herr Franz, stellv. Ortsbürgermeister Güsen, hebt noch einmal hervor, dass sich der Ortschaftsrat sehr konkret und akribisch mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Letztlich hat sich der Ortschaftsrat dafür ausgesprochen, da es sich um eine Fläche an der Bahnlinie handelt und die Bodenwerte nicht die Rolle spielen. Er möchte noch einmal nachdrücklich anmerken, dass die Ortschaft Güsen dieses Vorhaben unterstützt.

 

Herr Königsmark möchte noch einmal auf das Nutzungskonzept abstellen und merkt an, dass der Gemeinderat dieses Nutzungskonzept lange diskutiert und beraten hat, bevor es beschlossen wurde. Am Ende wurde in diesem Nutzungskonzept die Bodenpunktezahl festgelegt, die auch Berücksichtigung finden sollte. Bei über 40 Bodenpunkten kann er keine Zustimmung erteilen.

Frau Golz erklärt dazu, dass nicht 50 % der Flächen über 40 Bodenpunkte liegen. Im Wesentlichen ist der Randbereich betroffen, der ohnehin nicht bebaut werden kann. Eine gewisse Abstandsfläche zur Waldfläche muss sowieso eingehalten werden. Es handelt sich um rund 14 ha der 40 ha großen Gesamtfläche.

Frau Golz möchte in diesem Zusammenhang noch auf ein Gesetz hinweisen, das am 11.01.2023 veröffentlicht wurde. Es handelt sich dabei um das Gesetz zur sofortigen Verbesserung für die erneuerbaren Energien im Baurecht. U. a. wird dort in der Gesetzesbegründung zur Privilegierung entlang von Autobahnen und Schienenwegen darauf hingewiesen, dass diese Flächen durch optische und akustische Belastungen vorgeprägt sind und deswegen dienen diese Flächen als Privilegierungsflächen für Photovoltaikfreiflächen-Anlagen.

Weitere Nachfragen beantwortet die Bürgermeisterin.

Verschiedene Meinungen und Standpunkte werden dargelegt.

Frau Liebich fragt nach, wie der Strom von A nach B kommt. Frau Golz teilt dazu mit, dass der Strom über den gemeindlichen Weg zum Umspannwerk nach Parey gelangt.

Weiterhin möchte Frau Liebich wissen, wie viel Fläche die Gemeinde schon verplant hat. Frau Golz teilt mit, dass rund 2,57 % der Flächen verplant sind.

Frau Liebich würde von den anwesenden Landwirten gerne ein Feedback zu dem Vorhaben erfahren. Herr Schmidt äußert sich dazu und legt seinen Standpunkt dar.

 

Frau Golz beantragt eine namentliche Abstimmung. Frau Schröder stellt den Antrag zur Abstimmung zur Beschlussfassung, der mit 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen wird.

 

Frau Schröder stellt den Beschluss zur namentlichen Abstimmung, der mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen wird.

Die namentliche Abstimmung wird dem Protokoll beigefügt.