Beschluss: empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Solarpark-Güsen“ in der Gemeinde Elbe-Parey östlich der Ortschaft Güsen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 16/4, 12/2, 7/1, 5/1, 230/35, 36, 37/1, 40/1 und 43/1 der Flur 5 in der Gemarkung Güsen. Gleichzeitig wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elbe-Parey eingeleitet (Parallelverfahren).

 

Die Kosten trägt der Antragsteller. Mit dem Antragsteller sind ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Partizipationsvertrag und ggf. ein Pachtvertrag abzuschließen. Inhalt dieses Vertrages ist Aufgabe der Verwaltung.


Frau Golz ruft den Aufstellungsbeschluss für den „Solarpark Güsen“ zur Beratung auf. Auch hier hat der Ortschaftsrat am 15.05.2023 dazu beraten und mehrheitlich eine Beschlussfassung befürwortet. Jedoch wurden die Kriterien des Konzeptes nicht herangezogen.

 

Es handelt sich hier um unterschiedliche Bereiche und Bodenpunkte, die von 20, 25 bis hin zu 48 Punkte reichen, jedoch sind hier nur sehr kleine Teilbereiche davon betroffen. Berücksichtigt wird der Mittelwert, der zwischen 30 und 40 Bodenpunkte liegen sollte, um die Gesamtfläche zu berücksichtigen. Hier wäre das der Fall. Hierzu ist den Sitzungsunterlagen eine Übersicht beigefügt.

 

Nachfragen können auch an den Investor gerichtet werden.

 

Frau Liebich fragt nach, da die Anlage im Wald aufgestellt wird, wie der Strom in die Orte kommt.

Weiterhin darf man nicht außer Acht lassen, dass es sich hier um pure Natur handelt und man an die Flora und Fauna denken muss. Die Bodenpunkte liegen mit 38,3 recht hoch, wenn man bedenkt, dass der Gemeinderat eine Entscheidung zwischen 30 und 40 Bodenpunkten zu treffen hat. Es handelt sich hier auch um eine sehr große Fläche von rund 50 ha.

 

Frau Golz teilt dazu mit, dass dieses Gebiet als privilegiert eingestuft ist, da es direkt an der Bahnlinie liegt.

 

Der Vertreter des Investors teilt mit, dass die Netzanfrage gestellt ist, aber es liegt noch keine Antwort vor.

Weiterhin führt er aus, dass die Fläche als sogenannte Grünlandfläche ausgewiesen ist und mit Gülleausguss und Biogasresten bewirtschaftet wird.

 

Es werden verschiedene Standpunkte und Meinungen dargelegt.

 

Herr Henning fragt nach, ob eine Tierhaltung unter den Solarmodulen möglich wäre und ob auch die Haushalte günstigeren Strom erhalten.

Der Vertreter des Investors teilt dazu mit, dass eine Nutzung der Fläche unter den Solarmodulen möglich wäre, es aber noch keine Festlegungen dazu gibt. Weiterhin merkt er an, dass er keinen Einfluss darauf habe, ob der Energieversorger vor Ort den günstigeren Strom zur Verfügung stellt.

Frau Golz merkt dazu an, dass wir ein Konzessionsgebiet haben und das Gebiet hat die Avacon. Das würde bedeuten, dass neben der Avacon ein weiteres Stromnetz aufgebaut werden müsste, was der Konzession widerspricht. Ob ein Bürgerstrompark rechtlich möglich ist, müsste erst noch geprüft werden.

 

Herr Dr. Ringwelski merkt dazu an, dass doch jede Kommune einen Beitrag zur Einhaltung der 2 %-Regel zur Stromerzeugung leisten sollte. Und bevor Ackerflächen dafür genutzt werden, sollten doch entlang der Bahnstrecken oder Autobahnen PV-Anlagen aufgestellt werden, da hier das „Naturbild“ am wenigsten beeinträchtigt wird.

 

Frau Golz fasst zusammen und stellt fest, dass die Kriterien des Konzeptes eingehalten wurden und die Fläche liegt an der Bahnlinie.

 

Frau Golz stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung, der mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat weitergeleitet wird.