Beschluss: geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Elbe-Parey, den vorgelegten Entwurf des „Gesamträumliches Konzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen der Gemeinde Elbe-Parey“ in der Fassung vom März 2023 mit den Änderungen des Hauptausschusses vom 28.03.2023 erneut zu beraten und zu beschließen.


Frau Golz erläutert den Beschlussvorschlag. Hierzu hat der Gemeinderat bereits zu einem Grundentwurf beraten und die Auflage erteilt, dass der Ausschuss für Bau, Wirtschaft und Umwelt Kriterien festgelegt. Diese wurden in der Sitzung am 25.10.2022 erarbeitet und in das „Gesamträumliche Nutzungskonzept“ eingearbeitet und bezüglich der Kriterien eine Karte eingefügt, die mögliche Flächen berücksichtigt.

 

Trotz allem müsste jede einzelne Anlage, die gebaut werden soll, durch den Rat beschlossen werden. Eine Einzelabwägung der Bauvorhaben bleibt davon unberührt. Die Ortschaftsräte werden in die Beratungen einbezogen.

 

Frau Wascher meldet zu den Karten, die vorliegen, ihre Bedenken an, da hier zu viele Flächen ausgewiesen werden. Frau Golz teilt dazu mit, dass die Karte nur Möglichkeiten für den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen aufzeigt. Jeder einzelne Antrag muss unter Zugrundelegung der festgelegten Kriterien durch den Rat bewertet und beschlossen werden. Deshalb schlägt Frau Golz vor, die Karte aus diesem Konzept herauszunehmen und die Konzentration auf die festgelegten Kriterien zu setzen.

 

Herr Köngismark vermisst im Konzept die Festlegung der Bodenpunkte und die Größe der maximalen Fläche, die bebaut werden kann.

Herr Springer teilt dazu mit, dass im Konzept auf Seite 8 darauf hingewiesen wird. Herr Königsmark weist jedoch darauf hin, dass dort „könnten“ steht. Frau Golz schlägt vor, das Wort „könnten“ durch „werden festgelegt“ zu ersetzen.

Herr Köngismark trägt weiter vor, dass auch die Anlagengröße auf vielleicht 20 ha festgelegt wird. Sollten die Anlagen größer sein, muss ein Tierkorridor eingerichtet werden.

 

Frau Liebich merkt dazu an, dass man durch diese Karte erst nachvollziehen kann, wo geeignete Flächen wären. Für Hohenseeden hat man seinerzeit die vom Investor vorgesehene Fläche abgelehnt und in der Karte ist sie als mittelmäßig geeignet ausgewiesen. Auch ist im Konzept die Festlegung der Bodenpunkte nicht wie besprochen aufgeschrieben.

 

Herr Dr. Ringwelski findet, dass viele Kriterien, die im Bausauschuss festgelegt wurden, nicht berücksichtigt sind. Im OR Bergzow hat man sich zu dieser Thematik positiv ausgesprochen. Er denkt, dass eine Karte mit ausgewiesenen Flächen doch sinnvoll erscheint, da man auf einen Blick potenzielle Flächen erkennen kann.

 

Zu dieser Thematik werden verschiedene Argumente dargelegt und diskutiert.

 

Als Fazit der Diskussion schlägt Frau Golz vor, diese Thematik im Gemeinderat zu beraten und, dass sie noch einmal Kontakt mit dem Planungsbüro aufnimmt mit dem Auftrag, die Karte auf bis zu 40 Bodenpunkte auszuweisen und die Abstandsflächen zur Wohnbebauung klar einzuzeichnen sowie die 5 %-Ausweisung der Gesamtfläche der Gemeinde Elbe-Parey. Weiterhin soll die Flächenbegrenzung für die Errichtung einer solchen Anlage auf max. 50 ha ausgewiesen werden. Sollte das nicht möglich sein, wird der Beratungspunkt von der Tagesordnung genommen.

 

Im städtebaulichen Vertrag soll auch der Zaunabstand zum Boden aufgenommen werden.

 

Mit diesem Vorschlag sind alle Mitglieder des Hauptausschusses einverstanden.

.